(gilt nur in Verbindung mit dem Schifferdienstbuch bzw. mit dem Befähigungszeugnis als Schiffsführer nach § 11.01 Nummer 1 bzw. dem vorläufigen Rheinpatent nach § 12.08 RheinSchPersV)
Name und Vorname: 2......................................................................
3Nummer des Schifferdienstbuches bzw. des Befähigungszeugnisses als Schiffsführer:
5Die Bescheinigung muss bei jedem Wechsel des Schiffes vom Schiffsführer des Schiffes, auf dem die letzte Reise des Besatzungsmitgliedes stattgefunden hat, ausgefüllt werden.
2.
6Sie ist dem Schiffsführer auf dem Schiff, auf dem die Reise neu angetreten wird, vorzulegen.
3.
7Die Eintragungen in der Bescheinigung müssen mit den Eintragungen im Schifferdienstbuch und im Bordbuch des Schiffes, auf dem die letzte Reise des Besatzungsmitgliedes stattgefunden hat, übereinstimmen.
Zuletzt geändert durch Art. 5 iVm Anlage V v. 17.12.2025 I Nr. 381